Syrien: Menschenrechte und Völkerrecht müssen jedes weitere Handeln bestimmen

22. Januar 2026. Amnesty International äußert sich zur Lage in Nordost Syrien. In Syrien liefern sich Regierungstruppen schwere Kämpfe mit den kurdisch geführten Syrischen Demokratischen Kräften (SDF). Amnesty International mahnt zur Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards. Der Schutz der Zivilbevölkerung und die Sicherung von Beweisen für begangene Gräueltaten müssen bei allen weiteren Schritten oberste Priorität haben.

Das Foto zeigt bewaffnete Männer auf zwei Motorrädern auf einer beiten staubigen Straße, die aus einer Stadt herausführt.

Regierungstruppen übernehmen nach dem Rückzug kurdischer Milizen die Kontrolle über dutzende Dörfer und Ortschaften rund um die Stadt Rakka im Nordosten Syriens (17. Januar 2026). © IMAGO / Bashir Daher

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In Syrien liefern sich Regierungstruppen schwere Kämpfe mit den kurdisch geführten Syrischen Demokratischen Kräften (SDF). Amnesty International mahnt zur Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards. Der Schutz der Zivilbevölkerung und die Sicherung von Beweisen für begangene Gräueltaten müssen bei allen weiteren Schritten oberste Priorität haben.

Im Nordosten Syriens sind derzeit zwei Entwicklungen besonders besorgniserregend: Einerseits kommt es zu wiederholten Kämpfen zwischen den syrischen Regierungstruppen und den kurdisch geführten Syrischen Demokratischen Kräften (SDF), dem militärischen Flügel der kurdisch geführten Autonomen Verwaltung Nord- und Ostsyriens (AANES). 

Andererseits haben die syrischen Behörden über einige Hafteinrichtungen und Lager im Nordosten des Landes die Kontrolle übernommen. Inhaftiert sind dort unter anderem vermeintliche Mitglieder der bewaffneten Gruppe Islamischer Staat (IS).

Faire Gerichtsverfahren sind notwendig

„Die syrischen Behörden müssen in Abstimmung mit der AANES ein menschenrechtskonformes Prüfverfahren in den von ihnen kontrollierten Haftanstalten und Lagern durchführen“, sagt Kristine Beckerle, stellvertretende Regionaldirektorin für den Nahen Osten und Nordafrika bei Amnesty International.

„Sie sollten diejenigen identifizieren, die wegen Verbrechen nach dem Völkerrecht oder schwerer Verbrechen nach innerstaatlichem Recht strafrechtlich verfolgt werden sollten, diejenigen, die gegebenenfalls zurückgeführt und in ihren Herkunftsländern strafrechtlich verfolgt werden sollten, und diejenigen, die freigelassen werden sollten. Die Verfahren innerhalb Syriens müssen den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren entsprechen und ohne Rückgriff auf die Todesstrafe durchgeführt werden.“

Das Foto zeigt mehr als zwanzig uniformierte Sicherheitskräfte mit Helmen, Westen und Schutzschilden von hinten fotografiert. Sie stehen in einer Reihe in einem großen Tor, das in ein Camp führt. Links von ihnen stehen Personen hinter einem Maschendrahtzahn. Rechts von ihnen befindet sich eine kleine Mauer.

Sicherheitskräfte der syrischen Regierung übernehmen das Gefangenenlager al-Hol, das zuvor jahrelang von der kurdisch geführten SDF-Miliz bewacht worden war (21. Januar 2026).

Brüchiger Frieden und erneute Gewalt: Eine Chronologie

  • Nach dem Sturz der ehemaligen Regierung unter Bashar al-Assad im Dezember 2024 kontrollierten die SDF weiterhin große Teile des Nordostens Syriens.
  • Im Dezember 2025 und Januar 2026 kam es in Aleppo zu Kampfhandlungen zwischen syrischen Regierungstruppen und den SDF, bei denen mindestens 20 Zivilpersonen getötet oder verletzt wurden.
  • Mitte Januar 2026 erließ Präsident Ahmed al-Sharaa den Erlass Nr. 13 über die Rechte der Kurden in Syrien und kündigte am 18. Januar 2026 eine Vereinbarung mit dem SDF-Befehlshaber Mazloum Abdi an, die sich auf zivile Regierungsführung, Grenzübergänge, Sicherheitsintegration und die staatliche Kontrolle von Gefangenenlagern, in denen mutmaßliche IS-Mitglieder festgehalten werden, bezieht. 
  • Die Vereinbarung scheiterte jedoch am 19. Januar 2026 und die bewaffneten Auseinandersetzungen brachen erneut aus. Berichten zufolge wurden zivile Objekte, darunter auch Infrastruktur, beschädigt beziehungsweise komplett zerstört. Nach Angaben der UN wurden rund 11.000 Menschen aufgrund der Kämpfe oder aus Angst vor einer weiteren Eskalation nach Qamischli im Gouvernement al-Hassake vertrieben.
  • Am 20. Januar 2026 wurde ein viertägiges Waffenstillstandsabkommen verkündet, obwohl es weiterhin Berichte über Kämpfe gab.
  • Am 20. Januar 2026 übernahmen die syrischen Behörden die Kontrolle über einige der Haftanstalten, in denen Menschen wegen ihrer mutmaßlichen Zugehörigkeit zum IS festgehalten werden, sowie über das Lager al-Hol. Die AANES kontrolliert jedoch weiterhin andere Lager und Hafteinrichtungen in Nordostsyrien.

„Die syrischen Behörden und die AANES müssen dringend Beweise für die vom IS begangenen völkerrechtlichen Verbrechen sichern, einschließlich Informationen über Orte von Gräueltaten und Massengräbern sowie dokumentarische Beweise in den Haftanstalten“, so Beckerle. 

„Diese Beweise sind unerlässlich, um das Schicksal und den Verbleib der Syrer*innen zu klären, die dem Verschwindenlassen durch den IS zum Opfer gefallen sind, und um die Verantwortlichen für Völkerrechtsverbrechen, einschließlich Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, zu ermitteln und strafrechtlich zu verfolgen.“

 

 

9. Februar 2026